Kopfmotiv der Stadtbücherei Hückelhoven

Satzung

Benutzung und Gebühren der Stadtbücherei Hückelhoven

Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f und i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GVBL. NRW Seite 666), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV.NRW Seite 90) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalen Abgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GVBL.NRW Seite 172), zuletzt geändert durch das Zuständigkeitsbereinigungsgesetz vom 23.01.2018 (GV.NRW Seite 90), hat der Rat der Stadt Hückelhoven in seiner Sitzung am 09. Mai 2018 beschlossen:

§ 1 - Zweck

  1. Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Hückelhoven. Sie kann von jedermann genutzt werden. Das Nutzungsverhältnis hat öffentlich-rechtlichen Charakter.
  2. Sie stellt Bücher, Zeitschriften und andere Medien zur Information, Weiterbildung und Unterhaltung aus ihren Beständen zur Benutzung in ihren Räumen und zur Entleihe bereit. Sie vermittelt den Leihverkehr mit anderen Büchereien und Bibliotheken im Bibliothekssystem der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sie bietet Veranstaltungen und Ausstellungen zur literarischen und allgemeinen Bildung an. Sie unterstützt Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen in der Stadt Hückelhoven in ihrem Bildungsauftrag.

§ 2 - Benutzerinnen- und Benutzerkreis, Benutzungsausweis

  1. Die Leiterin/der Leiter der Stadtbücherei kann im Rahmen dieser Satzung für die Benutzung der Stadtbücherei aus fachlichen Gründen zusätzliche Bestimmungen treffen, insbesondere eine Hausordnung erlassen. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Wer Medien ausleihen und/oder die Internetarbeitsplätze der Stadtbücherei nutzen will, braucht einen Benutzungsausweis. Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich hierzu persönlich unter Vorlage ihres gültigen Personaldokumentes an und erklären sich mit dieser Satzung sowie der Speicherung folgender Daten einverstanden: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist freiwillig.
  3. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Personen unter 7 Jahren können selbst keine Medien entleihen oder die Internetarbeitsplätze der Bücherei nutzen.
  4. Alle angemeldeten Benutzerinnen und Benutzer erhalten kostenlos einen elektronisch lesbaren Benutzungsausweis. Dieser ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadt Hückelhoven. Jede Namensänderung, jeder Wohnungswechsel oder der Verlust des Benutzungsausweises muss vom Inhaber des Benutzungsausweises umgehend gegenüber dem Büchereipersonal angezeigt werden. Gegen Zahlung von 2,00 € kann ein Ersatzbenutzungsausweis ausgestellt werden.

§ 3 - Entleihung, Vormerkung, Rückgabe, Verlängerung

  1. Gegen Vorlage des Benutzungsausweises können Medien aller Art unentgeltlich ausgeliehen werden. Die Stadtbücherei kann die Ausleihe von Medien auf eine bestimmte Anzahl beschränken. Präsenzbestände und besonders gekennzeichnete Medien sind nur für die Benutzung in den Büchereiräumen bestimmt und werden grundsätzlich nicht verliehen. Über Ausnahmen entscheidet das Büchereipersonal.
  2. Entliehene Medien können vorgemerkt werden. Die Benutzerin/der Benutzer erhält eine Benachrichtigung, wenn das vorgemerkte Medium abgeholt werden kann.
  3. Die Rückgabe der Medien erfolgt spätestens an dem auf der Ausleihquittung vermerkten Tag.
    • Für Bücher, Spiele, Lernprogramme oder Hörbücher gilt eine regelmäßige Leihfrist von 28 Tagen,
    • für Filme, Musik-CDs und Zeitschriften gilt eine regelmäßige Leihfrist von 7 Tagen.
    Die Rückgabe hat vollständig, einschließlich aller zugehörigen Bestandteile und Beilagen, zu erfolgen.
  4. Die Leihfrist für alle Medien kann bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vormerkung eingetragen ist.
  5. Die Nutzung der Onleihe richtet sich nach der Benutzungsordnung und der Datenschutzerklärung der Onleihe Region Aachen, die unter www.onleihe.de/region-aachen ersichtlich sind.

§ 4 - Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien und Tarifen bestellt werden. Pro Bestellung wird eine Gebühr von 1,50 € erhoben.

§ 5 - Internetnutzung

  1. Die Stadtbücherei stellt kostenlose Internetarbeitsplätze für die angemeldeten Benutzerinnen und Benutzer zur Verfügung. Diese können entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag von Büchereien und Bibliotheken genutzt werden.
  2. Für Ausdrucke wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,20 € pro Seite erhoben.
  3. Es ist nicht erlaubt, Adressen aufzurufen, unter denen gewaltverherrlichende, rassistische, faschistische oder pornographische Inhalte zugänglich sind. Urheberrechte Dritter sind unbedingt zu beachten. Für Verstöße haftet die Benutzerin/der Benutzer.
  4. System- oder Netzwerkkonfigurationen von Server oder PC dürfen nicht verändert werden. Standardsoftware und Betriebssysteme dürfen nicht kopiert werden.
  5. Den Zugang zum Internet erhält, wer diese Nutzungsbedingungen schriftlich anerkennt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

§ 6 - Haftung

  1. Wer Medien entleiht, ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung oder Untergang zu bewahren.
  2. Bei Verlust von Büchereigut setzt die Stadtbücherei die Kosten der Wiederbeschaffung in büchereigerechter Form fest. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erhoben.
    Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr gem. § 9 Abs. 2 dieser Satzung an.
  3. Für Schäden, die aus Verstößen gegen die Satzung folgen, haften die Benutzerin/der Benutzer nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Maßnahmen nach der Hausordnung bleiben hiervon unberührt.
  4. Für Verlust und Beschädigung von ausgeliehenen Medien haftet die Benutzerin/der Benutzer auch ohne Nachweis des Verschuldens.
  5. Die Stadtbücherei bzw. die Stadt Hückelhoven haften nicht für Garderobe und private Gegenstände, die den Benutzerinnen und Benutzern in den Räumen der Stadtbücherei abhanden kommen sowie Schäden, die an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen/Benutzer, z. B. durch nicht erkannte Viren-Programme, entstehen.

§ 7 - Hausordnung, Hausrecht

  1. Das Hausrecht wird durch das Büchereipersonal im Namen des Bürgermeisters der Stadt Hückelhoven ausgeübt.
  2. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich in den Büchereiräumen so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. Essen, Trinken und Rauchen sowie die Benutzung von Mobiltelefonen sind nicht gestattet.
  3. Für Mappen, Taschen etc. sind am Eingang Schließfächer vorgesehen. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Gefahr.
    Wer Mappen, Taschen und dergleichen in die Räume der Stadtbücherei mitnimmt, muss diese dem Büchereipersonal auf Verlangen vorzeigen.

§ 8 - Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen oder den Anordnungen des Büchereipersonals keine Folge leisten, können von der Benutzung der Stadtbücherei ganz oder teilweise, befristet oder auf Dauer ausgeschlossen werden.

§ 9 - Einzug, Versäumnisgebühren, Bearbeitungsgebühren etc.

  1. Bei Überschreiten der Leihfrist gemäß § 3 Abs. 3 dieser Satzung fallen Säumnisgebühren an. Einer Erinnerung bedarf es dann nicht.
    Die Säumnisgebühr beträgt für alle Medien in der ersten Woche 2,00 € pro Medium; ab der zweiten Woche fallen zusätzlich 3,50 € für jede weitere Woche pro Medium an.
  2. Wird die Leihfrist überschritten, mahnt die Stadtbücherei die Rückgabe an und setzt eine letzte Rückgabefrist von 4 Wochen fest. Nach deren Ablauf wird das Medium der Benutzerin oder dem Benutzer zusätzlich zu den bereits angefallenen Säumnisgebühren und einer Bearbeitungsgebühr von 3,00 € per Kostenbescheid in Rechnung gestellt.
  3. Die Kosten für eine notwendige Reinigung oder Instandsetzung von Medien werden gegenüber den Benutzerinnen und Benutzern ebenso per Kostenbescheid festgesetzt.

§ 10 - Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.06.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Stadtbücherei Hückelhoven vom 20.05.2010 außer Kraft. Für die am Tage des Inkrafttretens dieser Benutzungsordnung bereits ausgeliehenen Medien gilt die außer Kraft gesetzte Benutzungsordnung vom 20.05.2010 übergangsweise weiter.

Adresse / ÖffnungszeitenSchaltfläche nach Unten Schaltfläche nach Oben

Stadtbücherei Hückelhoven

Doktor-Ruben-Straße / Im Gymnasium
41836 Hückelhoven
Telefon und -fax: 02433 - 84724
info@stadtbuecherei-hueckelhoven.de

Öffnungszeiten

Mo 13 - 15 Uhr
Di 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Mi 10 - 19 Uhr
Do 10 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Fr 10 - 12 Uhr
Sa 10 - 12 Uhr

Lage und Anfahrt

Die Stadtbücherei Hückelhoven befindet sich im Hauptgebäude des Gymnasiums im Stadtzentrum, in direkter Nachbarschaft zu Rathaus und Aula. Der Haupteingang ist über den Schulhof zu erreichen.

Kostenlose Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Schulhof untersagt ist und die jeweils geltenden Park- und Parkscheibenregeln einzuhalten sind.

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